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Informationen des Auswärtigen AmtesEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Bei Einreise über das Gebiet der Republika Srpska werden häufig sogenannte (illegale) "Visagebühren" in Höhe von DM 45,- pro Person verlangt. Bei Einreisen mit dem PKW muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist. Bei Einreisen über das Gebiet der Republika Srpska wird zuweilen behauptet, dass die grüne Versicherungskarte keine Gültigkeit habe und der Abschluss einer KfZ-Versicherung erforderlich sei. Bei Reisen in das Land muß man sich binnen 24 Std.
polizeilich melden. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls
Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des
Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, SFOR, UNHCR etc.). Für Sarajewo
zustänige Stelle: Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Reisen nach Bosnien und Herzegowina sind grundsätzlich wieder in beide Entitäten möglich. Jedoch wird im Zusammenhang mit der angespannten Sicherheitslage in der Stadt Mostar derzeit von Aufenthalten in Mostar abgeraten. Bei Fahrten vom Landesinnern in Richtung Küste wird empfohlen, den Raum Mostar weiträumig zu umfahren. Außerdem gilt, daß Reisen nur aus konkreten Anlässen wie Dienst- oder Geschäftsreisen durchgeführt werden sollten. Bosnien und Herzegowina eignet sich nach wie vor nicht für touristische Reisen. Die Hauptstraßen sollten wegen der Minengefahr nicht verlassen werden. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung, des schlechten Straßenzustands und der zunehmenden Straßenkriminalität abgeraten. Werden elektronische Geräte mitgeführt, so müssen diese bei der Einfuhr angemeldet werden, die Ausfuhr muss nachgewiesen werden. Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; hierzu existieren Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von SFOR und IPTF. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU. | |||||||||||